AGB
You are here:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen ASX Group GmbH als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber.

§ 2 Ausführung

Die auszuführenden Reinigungsarbeiten für leerstehende Wohnungen oder EFH (d.h. Möbeln, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören werden durch reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) nicht gereinigt und/oder verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunden und reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) festgelegt. Die reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) verpflichten sich für getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.

§ 3 Preise & Preisbasis

Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen den Kunden und reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) festgelegt. reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale in folgenden Fälle zu verlangen:
1.) Nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen usw.
2.) Raucherwohnung, übermässige Klebereste, extreme Verschmutzung durch Haustiere usw., zu offerieren.

§ 4 Zahlungskonditionen

Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart nach der Abgabe der Wohnung / des Hauses in BAR gegen Quittung vor Ort zu entrichten.
WICHTIG!
Bei nicht Bezahlung gemäss Abmachung, behält sich reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) vor, für die Rechnungsstellung und Mehraufwand eine Zusatzgebühr zu verrechnen. Ebenfalls behält sich reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) vor bis zur Begleichung der Zahlung als Absicherung für die Zahlung zu behalten. Jegliche Mehrkosten für den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder dem Kunden, werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.

§ 5 Versicherungsschutz/Haftung

Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV /SVA. Schadenersatzansprüche,
welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die
Betriebshaftpflichtversicherung von reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) gedeckt (bis 10 Millionen Franken pro Schadensereignis für
Personen-/Sachschäden). Die Haftung für direkte oder unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag von CHF 500.-
– und für indirekte oder mittelbare Schäden wird hiermit ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für
Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Haftungsbeschränkung und
Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche.
Für deren Deckungsumfang sind die Versicherungsbedingungen der betreffenden Versicherungsgesellschaft
massgebend.

§ 6 Kündigungsfrist

Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenen Postweg erfolgen. Eine schriftliche Kündigung von; Mehr & bis (3) Wochen (fünfzehn Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird ohne Gebühren zur Kenntnis genommen. Zehn (10) bis vierzehn (14) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 20% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten. Vier (4) bis neun (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 30% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten. Drei (3) bis null (0) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 80% des schriftlich vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

§ 7 Vertragsauflösung von seitens reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH)

reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und Auftragsverlust wird in Rechnung gestellt, welche innert 10 Tagen zur Begleichung fällig ist.

§ 8 Reklamationen

Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung finden, so wird diese umgehend von uns durchgeführt – selbstverständlich kostenlos! Reklamationen müssen sofort nach der Reinigung oder nach der Wohnungsübergabe mittels Protokoll von der Verwaltung oder dem Mieter der Firma reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) mittgeteilt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 9 Abgabegarantie

Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) in jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung. Sauberkeit ist ein relatives Empfinden. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) das Recht den Allpura Reinigungsverband als unabhängige Instanz zur Begutachtung aufbieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Auftraggeber.

§ 10 Zustimmung der AGB’s

Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 11 Datenschutz

Daten, die reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt. Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.