Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen ASX Group GmbH als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber.
Die auszuführenden Reinigungsarbeiten für leerstehende Wohnungen oder EFH (d.h. Möbeln, welche nicht vertraglich
zum Objekt dazugehören werden durch reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) nicht gereinigt und/oder verschoben), werden vertraglich
zwischen dem Kunden und reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) festgelegt. Die reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) verpflichten sich für getreue und
sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen den Kunden und reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH)
festgelegt. reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale in
folgenden Fälle zu verlangen:
1.) Nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen usw.
2.) Raucherwohnung, übermässige Klebereste, extreme Verschmutzung durch Haustiere usw., zu offerieren.
Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart nach der Abgabe der Wohnung / des
Hauses in BAR gegen Quittung vor Ort zu entrichten.
WICHTIG!
Bei nicht Bezahlung gemäss Abmachung, behält sich reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) vor, für die Rechnungsstellung und
Mehraufwand eine Zusatzgebühr zu verrechnen.
Ebenfalls behält sich reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) vor bis zur Begleichung der Zahlung als Absicherung für die Zahlung zu
behalten. Jegliche Mehrkosten für den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder dem Kunden,
werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.
Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenen Postweg erfolgen. Eine schriftliche Kündigung
von;
Mehr & bis (3) Wochen (fünfzehn Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird
ohne Gebühren zur Kenntnis genommen.
Zehn (10) bis vierzehn (14) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 20%
des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
Vier (4) bis neun (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 30% des
vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
Drei (3) bis null (0) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 80% des
schriftlich vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel,
Ungeziefer, Abfallberge, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder
einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die
vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Die aufgewendete Zeit für die
Anfahrt und Auftragsverlust wird in Rechnung gestellt, welche innert 10 Tagen zur Begleichung fällig ist.
Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung
finden, so wird diese umgehend von uns durchgeführt – selbstverständlich kostenlos!
Reklamationen müssen sofort nach der Reinigung oder nach der Wohnungsübergabe mittels Protokoll von der
Verwaltung oder dem Mieter der Firma reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) mittgeteilt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr
berücksichtigt werden.
Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) in
jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung. Sauberkeit ist ein relatives Empfinden. Sollte eine Reinigung auch nach
der kostenlosen Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) das Recht den Allpura
Reinigungsverband als unabhängige Instanz zur Begutachtung aufbieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung
trägt der Auftraggeber.
Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Daten, die reinigungsfirma.ch (ASX Group GmbH) zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu
verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet
die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung
werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt.
Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.
Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen
Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien
aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers. Auf die
Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.